WissensReichAcademy

Rechtsgrundlagen unserer Arbeit

Transparenz beginnt bei den Quellen

Geförderte Weiterbildung ist kein Versprechen — sie ist ein gesetzlich definiertes Verfahren. Hier finden Sie alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, auf denen unsere Arbeit basiert. Verlinkt zu den Originalquellen, knapp erklärt und mit unserem konkreten Bezug versehen.

Unsere formalen Grundlagen auf einen Blick

  • CERTQUA — AZAV & ISO 9001 zertifiziert

    CERTQUA · AZAV & ISO 9001

    Trägerzulassung nach AZAV, Qualitätsmanagement nach ISO 9001

  • ISO 56002:2019 — Innovation Management

    ISO 56002:2019

    Innovation Management System

  • BVMW — Der Mittelstand. Mitgliedschaft

    BVMW-Mitglied

    Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Förderrecht & Arbeitsmarktpolitik

Sozialgesetzbuch — Grundlagen geförderter Maßnahmen

Diese Paragraphen bilden das Fundament für AVGS, Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz und weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente, mit denen wir tagtäglich arbeiten.

§ 45 SGB III

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Rechtsgrundlage für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Sie ermöglicht arbeitssuchenden Menschen den vollständig finanzierten Zugang zu zugelassenen Maßnahmen — Grundlage unserer AVGS-Angebote.

Unser Bezug: Unsere AVGS-Maßnahmen (z. B. Inkasso-Sachkunde, Businessplan-Werkstatt) werden auf dieser Basis durchgeführt.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

AVGS / VGS

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III)

Der AVGS — teils auch VGS (Vermittlungsgutschein) genannt — ist das konkrete Instrument, mit dem § 45 SGB III umgesetzt wird. Ausgegeben von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, berechtigt er zur Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme bei einem zertifizierten Träger.

Unser Bezug: Unsere Inkasso-Sachkunde und Businessplan-Werkstatt werden ausschließlich über AVGS/VGS abgerechnet — vollständig finanziert, kein Eigenanteil.

Originalquelle (arbeitsagentur.de)

§ 81 SGB III

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Rechtsgrundlage für den Bildungsgutschein. Regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitsuchende und Beschäftigte einen Bildungsgutschein erhalten können.

Unser Bezug: Wird ergänzend zum AVGS eingesetzt — wir beraten zu allen Förderwegen.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

§ 82 SGB III

Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kern des Qualifizierungschancengesetzes (QCG). Ermöglicht Unternehmen — unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße — Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und Lohnkosten ihrer Beschäftigten.

Unser Bezug: Grundlage unserer Unternehmens-Angebote: bis zu 100 % Förderung je nach Betriebsgröße.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

§ 83 SGB III

Leistungen zur beruflichen Weiterbildung

Konkretisiert Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsleistungen, die im Rahmen geförderter Weiterbildung übernommen werden.

Unser Bezug: Relevant für die saubere Kostenkalkulation und Abrechnung unserer Maßnahmen.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

Trägerzulassung & Qualitätssicherung

AZAV, AVO & ISO — wie unsere Qualität nachweisbar wird

Wer staatlich geförderte Weiterbildung anbieten will, muss seine Eignung dauerhaft nachweisen. Diese Verordnungen und Normen regeln das — und werden bei uns regelmäßig durch unabhängige Stellen geprüft.

AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Verbindliche Anforderungen für die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach § 176 ff. SGB III. Regelt Qualitätsmanagement, Personalqualifikation, Lernerfolgskontrollen und Nachhaltigkeit.

Unser Bezug: WissensReich Academy ist AZAV-zertifiziert und wird laufend kontrolliert — keine einmalige Prüfung, sondern fortlaufende Qualitätssicherung.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

§ 176 ff. SGB III

Zulassung von Trägern und Maßnahmen

Bestimmt, wer Maßnahmen der Arbeitsförderung erbringen darf. Verlangt eine fachkundige Stelle (z. B. CERTQUA), ein Qualitätssicherungssystem und kontinuierliche Verbesserung.

Unser Bezug: Unsere Trägerzulassung wird durch CERTQUA — eine der führenden Zertifizierungsstellen — bestätigt.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

DIN EN ISO 9001

Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen

International anerkannte Norm für ein dokumentiertes, prozessorientiertes Qualitätsmanagement. Ergänzt die AZAV-Zulassung um eine breitere, branchenübergreifende Qualitätsbasis.

Unser Bezug: Unsere Prozesse sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert — Strukturen, Rollen und Verbesserungsschleifen sind dokumentiert.

Originalquelle (iso.org)

Berufs- & Sachkunderecht

Rechtsdienstleistungsgesetz, Verordnung & Ausbildereignung

Manche unserer Inhalte qualifizieren für regulierte Tätigkeiten oder werden von prüfenden Stellen anerkannt. Diese Vorgaben definieren den Rahmen.

RDG

Rechtsdienstleistungsgesetz

Regelt, unter welchen Voraussetzungen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen — z. B. Inkasso — erbracht werden dürfen. Legt die Notwendigkeit eines Sachkundenachweises fest.

Unser Bezug: Grundlage unseres Sachkunde-Lehrgangs Inkasso (§ 11 RDG i. V. m. RDV § 4).

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

RDV § 4

Rechtsdienstleistungsverordnung — Sachkundelehrgang

Definiert Mindestumfang (zeitlich und inhaltlich) eines Sachkundelehrgangs für Inkassodienstleistungen, einschließlich Bürgerliches Recht, Handels-, Wertpapier-, Gesellschafts-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht.

Unser Bezug: Unser Inkasso-Sachkunde-Lehrgang erfüllt den vorgeschriebenen Mindestumfang nachweislich.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

AEVO

Ausbilder-Eignungsverordnung

Regelt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern in anerkannten Ausbildungsberufen. Prüfung erfolgt durch die zuständige IHK.

Unser Bezug: WissensReich Academy ist anerkannter Ausbildungsbetrieb (Bürokaufleute, Anwendungsentwickler) — unsere Ausbildereignung nach AEVO ist geprüft.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

Förderprogramme & Richtlinien

ESF Plus, KOMPASS und INQA — Programme im Detail

Programme stehen oder fallen mit ihren Förderrichtlinien. Wir lesen sie, damit Sie es nicht müssen — und bereiten Anträge passgenau vor.

ESF Plus

Europäischer Sozialfonds Plus (Förderperiode 2021–2027)

Finanziert europaweit Investitionen in Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. In Deutschland werden daraus u. a. KOMPASS und zahlreiche weitere Programme gespeist.

Unser Bezug: Übergeordneter Rahmen für die KOMPASS-Förderung, die wir für Solopreneure begleiten.

Originalquelle (esf.de)

KOMPASS

Förderrichtlinie KOMPASS — Kompetenzentwicklung Solo-Selbstständiger

Bietet Solo-Selbstständigen mit max. einem Vollzeit­äquivalent bis zu 90 % Zuschuss auf Weiterbildungskosten. Antragsstellung über regionale Anlaufstellen mit verpflichtender Bildungsbedarfsanalyse.

Unser Bezug: Kernförderweg für unsere Solopreneure-Angebote.

Originalquelle (bmas.de)

INQA-Coaching

Initiative Neue Qualität der Arbeit — Coaching für KMU

Bis zu 80 % geförderte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung der digitalen Transformation und einer mitarbeiterorientierten Arbeitswelt. Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Unser Bezug: Wir begleiten KMU als autorisierter Partner durch das INQA-Coaching-Verfahren.

Originalquelle (inqa.de)

BAFA-Unternehmensberatung

Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)

Bundesprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur bezuschussten Inanspruchnahme qualifizierter Unternehmensberatung. Richtet sich an KMU, Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Unser Bezug: Wir sind gelistetes Beratungsunternehmen beim BAFA und begleiten KMU bei Vor-Ort-Beratung zu Wirtschaftlichkeit, Organisation und Strategie.

Originalquelle (bafa.de)

Datenschutz & Verbraucherrecht

DSGVO, BDSG und Fernunterrichtsschutzgesetz

Wer mit personenbezogenen Daten und Bildungsverträgen arbeitet, trägt Verantwortung. Diese Regelwerke setzen den Rahmen für unseren Umgang mit Teilnehmerdaten und Vertragsbedingungen.

DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Verbindlicher europäischer Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Verlangt Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Auskunfts- und Löschrechte.

Unser Bezug: Maßgeblich für unsere Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge und alle Lernplattform-Prozesse.

Originalquelle (eur-lex.europa.eu)

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

Ergänzt die DSGVO um nationale Regelungen, etwa zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten und zum Beschäftigtendatenschutz.

Unser Bezug: Anwendbar auf unsere internen Prozesse und unser Mitarbeiterverhältnis.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

FernUSG

Fernunterrichtsschutzgesetz

Schützt Verbraucher:innen bei Fernlehrgängen — verlangt Zulassung der Lehrgänge, klare Vertragsbedingungen und definiert Widerrufs- und Kündigungsrechte.

Unser Bezug: Maßgeblich für jene unserer Formate, die als Fernunterricht im Sinne des Gesetzes einzuordnen sind.

Originalquelle (gesetze-im-internet.de)

Hinweis zur Aktualität

Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien werden regelmäßig angepasst. Wir prüfen diese Übersicht laufend — die jeweils verbindliche Fassung finden Sie immer in der verlinkten Originalquelle. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Förderfall sprechen Sie uns gerne an: Unser Concierge-Service kennt die aktuelle Praxis.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie dokumentiert die Rechtsgrundlagen, auf denen die WissensReich Academy ihre Maßnahmen konzipiert, durchführt und abrechnet.

Fragen zur Anwendung im konkreten Fall?

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